Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 03.09.2025 – 34 Wx 183/25e
Sachverhalt
Ein Ehepaar (Heirat 1980 in der Türkei) war teils türkisch, teils deutsch. Ende November 2011 beantragte der Ehemann die Scheidung beim AG Ingolstadt. Am 13.1.2012 beantragten beide Eheleute zusätzlich die Scheidung vor dem AG Ereğli (Türkei), das noch am selben Tag die Ehe schied. Dieses Urteil wurde rechtskräftig. 2024 beantragte die Tochter die Anerkennung der türkischen Scheidung. Der Präsident des OLG München lehnte ab, das OLG bestätigte.
Rechtliche Würdigung
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