Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 17.03.2021 – Beschluss vom 16.03.2021 – 1 S 751/21
Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss von gestern einem Eilantrag gegen die Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson“ eines mit einer Virusvariante Infizierten stattgegeben.
Hintergrund:
Die von der Landesregierung erlassene CoronaVO Absonderung regelt die Quarantänepflicht von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen.
Weiterlesen