Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeit als Rechtsanwalt: 

    • Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Fachanwalt für Familienrecht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht berate und vertrete ich Sie gerne in folgenden Rechtsgebieten:
  • Testamente (z.B. Einzeltestament, Berliner Testament, Behindertentestament)
  • Vorweggenommene Erbfolge (sog. „Schenkungen mit warmer Hand“), Nießbrauchsrecht, Wohnrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbverträge
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Vermächtnisse, Erbauflagen, Erbanordnungen
  • Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsergänzungsrecht
  • Auseinandersetzung und Verwaltung der Erbengemeinschaft
  • Erbschein
  • Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht
  • Erbschaftskauf
  • Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Teilungsversteigerung

Tätigkeit als Streitschlichter:

Konflikte im Familien- und Erbrecht sind häufig rechtlich komplex und persönlich belastend. Ich unterstütze Sie dabei, Streitigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens strukturiert, sachlich und mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu klären.

Die außergerichtliche Streitschlichtung kann insbesondere sinnvoll sein bei Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften, bei Konflikten über Pflichtteilsansprüche oder Testamentsauslegung sowie bei familiären Streitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung, Vermögen oder Nachfolge.

Ziel ist es, tragfähige und interessengerechte Lösungen zu entwickeln und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis:

Die Streitschlichtung erfolgt ohne parteiliche Interessenvertretung. Ziel ist die neutrale und strukturierte Begleitung einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Beteiligten.

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Arge-Mediation