Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr. 23 vom 12.04.2017
Urteil vom 19.01.2017 – III R 31/15
Mit Urteil vom 19. Januar 2017 III R 31/15 hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Folgen des Tätigwerdens einer unzuständigen Familienkasse entschieden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Zuständigkeit für Auslandsfälle bei bestimmten Familienkassen konzentriert. Danach ist die Familienkasse Sachsen bundesweit zuständig, wenn ein Anspruchsberechtigter oder ein Kind ihren Wohnsitz in Polen haben. Weiterlesen