Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.05.2015
Rechtskräftiger Beschluss vom 12.5.2015 – Aktenzeichen 21 W 67/14
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seiner Entscheidung die Nichtigkeit eines Erbvertrages bestätigt, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt worden war.