Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Nr. 28/2020 vom 21.08.2020 – Beschlüsse vom 21.08.2020 ErmRi Gs 49/20 und ErmRi Gs 50/20
Der Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Ingo Rottländer, hat am 21. August 2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 150 EUR gegen zwei Zeuginnen festgesetzt, die vor dem Lügde-Untersuchungsausschuss jedwede Auskunft verweigert haben.
Die beiden Mitarbeiterinnen eines Jugendamtes hatten am 25. Mai 2020 erklärt, sie würden keine Fragen beantworten, weil ihnen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zustehe. Der Ausschussvorsitzende hat darauf die Festsetzung von Zwangsmitteln beantragt (vgl. Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 26. Mai 2020).