Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18.10.2022 – Beschluss vom 13.10.2022 – 17 UF 186/22
Der 17. Zivilsenat -Familiensenat- des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Elke Kremer hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rückführung eines von der Mutter ohne Einverständnis des Vaters aus der Ukraine nach Deutschland verbrachten Kindes abgelehnt.
Dem liegt zugrunde, dass die gemeinsam sorgeberechtigten und jetzt getrenntlebenden Eheleute bis März 2022 mit ihrer damals 1-jährigen Tochter in Odessa lebten. Nach mehreren Fliegeralarmen, die die Eltern teilweise mit dem Kind im Auto in einer Tiefgarage verbracht hatten, begab sich die Mutter mit der Tochter ohne Zustimmung des Vaters nach Deutschland, was eine Kindesentführung im Sinne des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) darstellt.
Der Vater begehrte daraufhin beim Familiengericht die Rückführung seiner Tochter in die Ukraine. Die Mutter lehnt die Rückführung der Tochter ab, da die Rückführung in ein Kriegsgebiet zu gefährlich sei. Das für Verfahren nach dem HKÜ international und örtlich zuständige Amtsgericht Stuttgart wies die Anträge des Vaters ab.
Mit seiner Beschwerde zum OLG Stuttgart verfolgte der Vater die Rückführungs- und Herausgabeanträge weiter. Hilfsweise beantragte er, dass die Tochter in die Republik Moldau verbracht werden solle.
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