Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2025 – III ZR 388/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei Online-Partnervermittlungsportalen kein jederzeitiges Kündigungsrecht gemäß § 627 Abs. 1 BGB besteht, da keine besonders persönliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien vorliegt.
Kernaussagen des Urteils:
1. Kein § 627 BGB bei Online-Partnervermittlungen
- Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB setzt eine besonders persönliche Vertrauensbeziehung zwischen den Parteien voraus.
- Bei vollautomatisierter Online-Partnervermittlung, deren Hauptleistung im Bereitstellen einer Datenbank besteht, fehlt es an diesem persönlichen Element.
- Daher kein jederzeitiges Kündigungsrecht durch Kunden.
2. Prüfung von Vertragsverlängerungsklauseln nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB
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