Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 12.12.2024 – I-10- W 7/24
Sachverhalt:
Die Antragstellerin begehrte Prozesskostenhilfe (PKH), um ein testamentarisches Vermächtnis gegen ihre Schwester (Antragsgegnerin) gerichtlich geltend zu machen. Der Vater hatte sie nur unter der Bedingung bedacht, dass sie zum Zeitpunkt seines Todes im Güterstand der Gütertrennung lebte. Diese Bedingung erfüllte sie nicht. Das OLG hatte zu prüfen, ob die Bedingung sittenwidrig war und ob PKH zu gewähren sei.
Wesentliche rechtliche Kernaussagen:
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