AG Esslingen: Zum 27. April 2020 wird am Amtsgericht Esslingen der erweiterte Dienstbetrieb wieder aufgenommen.

Pressemitteilung des Amtsgerichts Esslingen vom 24.04.2020

Zum 27. April 2020 wird am Amtsgericht Esslingen der erweiterte Dienstbetrieb wieder aufgenommen.
Gerichtsverhandlungen werden wieder regelmäßig terminiert und stattfinden. 
Um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID 19) weiterhin einzudämmen und die Verfahrensbeteiligten vor einer Infektion zu schützen, geltend die folgenden Infektionsschutzmaßnahmen:

1. Zutrittsbeschränkungen und Zutrittskontrollen
• Personen mit Symptomen einer Corona-Erkrankung
• Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten oder
• Personen, die innerhalb der letzten 14 Tagen aus dem Ausland eingereist sind.
erhalten derzeit keinen Zutritt zum Gebäude.
In unaufschiebbaren Angelegenheiten nehmen Sie telefonisch Kontakt unter 0711 3962-0 auf.
Die Zutrittsbeschränkungen werden durch Wachtmeister kontrolliert.
Zur Reduzierung des Publikumsverkehrs in den öffentlichen Bereichen werden Sie gebeten, erst kurz vor Ihrem Termin zum Amtsgericht zu kommen und danach wieder das Gebäude zu verlassen.

2. Allgemeine Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen
• Halten Sie den Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m ein.
• Die Aufzüge sind nur einzeln zu benutzen.
• Die Husten- und Niesregeln (Niesen/Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie eine gute Händehygiene (regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden) sind einzuhalten.
• Die Desinfektionsmittelspender an den Gebäudeeingängen und in den Verhandlungssälen sind zu nutzen.
Das Tragen von Schutzmasken wird dringend empfohlen, Verfahrensbeteiligte und die Öffentlichkeit müssen aus Kapazitätsgründen auf die Selbstversorgung verwiesen werden.

3. Schutzmaßnahmen in den Sitzungssälen
• Zur Wahrung des gebotenen Abstands bei Gerichtsverhandlungen stehen für die Öffentlichkeit derzeit Sitzplätze leider nur in reduzierter Anzahl zur Verfügung.
• Für Verfahrensbeteilgte stehen Abtrennungen durch Plexiglasscheiben zur Verfügung.
• Für den Schutz von Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit kann der notwendige Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
• Wo dies nicht möglich oder geboten ist sind Abtrennscheiben aus Acrylglas vorhanden.

4. Rechtsantragstelle
Der Zugang zur Rechtsantragstelle ist derzeit weiter leider nur eingeschränkt möglich.
Anträge auf Beratungshilfe können schriftlich mit den im Foyer ausliegenden Formularen gestellt werden. 
Bei zwingenden Anträgen vereinbaren sie am besten vorab einen Termin unter 0711 3962-0.

5. Anwaltliche Rechtsberatung im Amtsgericht
Die anwaltliche Rechtsberatung im Amtsgericht findet derzeit nicht statt. Sobald dies wieder möglich ist, werden wir Sie hier informieren.

6. Allgemeine Hinweise
Rechtssuchende können sich weiterhin an das Amtsgericht wenden, sollten sich – sofern sie nicht ohnehin individuelle Hinweise in ihren jeweiligen Verfahren erhalten – nach Möglichkeit vorab über besondere Sprechzeiten oder die Notwendigkeit einer vorherigen Anmeldung informieren und zunächst eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme anstelle von persönlicher Vorsprache in Erwägung ziehen.