Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2025 – XII ZB 187/24
Der BGH hat mit Beschluss vom 05.02.2025 (XII ZB 187/24) entschieden, dass ein getrennt lebender Ehegatte grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss durch den anderen Ehegatten hat, wenn es um die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung oder Vertretung geht.
Kernaussagen der Entscheidung:
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