Quelle: Oberlandesgericht Hamm – Beschluss vom 13.06.2024 – I 10 W 3/23 (Vorinstanz AG Arnsberg Beschluss vom 16.11.2022 – 11 VI 526/21)
Hintergrund des Falls:
Es geht um die Erbfolge nach der verstorbenen E. H. D. Die Erblasserin hatte zunächst 1998 ihre Schwester (die Antragstellerin) in einem privatschriftlichen Testament zur Alleinerbin eingesetzt. Während eines Krankenhausaufenthalts im Januar 2017 erstellte die Erblasserin jedoch ein weiteres, notarielles Testament, in dem sie die Beteiligten zu 2 bis 4 (ihre Nichte und deren Kinder) als Erben zu je einem Drittel einsetzte. Dieses notarielle Testament wurde auf der Intensivstation erstellt, während die Erblasserin wegen einer schweren Erkrankung (akute nekrotisierende Pankreatitis) behandelt wurde.
Die Antragstellerin bezweifelt die Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt des zweiten Testaments und verlangt die Herausgabe der Krankenunterlagen, um die Gültigkeit des Testaments vom Januar 2017 anzufechten und das ursprüngliche Testament von 1998 wieder geltend zu machen.
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