Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 26.05.2020
Beschluss vom 22.04.2020 – 2 Wx 84/20
Existieren zwei Originale eines Testaments, genügt die Vernichtungnureines der beiden Dokumente, wenn der Aufhebungswille der Erblasserin feststeht. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Be-schluss vom 22.04.2020 entschieden.
Die im Landgerichtsbezirk Bonn wohnhafte Erblasserin hattezunächst ih-ren Urenkel als Erben eingesetzt. Später verfasste sie ein handschriftliches Testament, mit dem anstelle des Urenkels ihre Haushälterin zurAl-leinerbin bestimmt wurde. Außerdem erteilte sie der Haushälterin eine Vorsorge- und Bankvollmacht und verkaufte dieser –gegen einen Barkaufpreis sowie eine Betreuungs- und Pflegeverpflichtung – ihr Hausgrundstück.
Nachdem die Haushälterin mit Hilfeder Bankvollmacht 50.000 Euro vom Konto der späteren Erblasserin abgehoben hatte, widerrief diese die Vollmacht. Sie suchte außerdem einen Rechtsanwalt auf, um sich wegen einer möglichen Rückabwicklung des Kaufvertrags über das Haus beraten zu lassen.
Weiterlesen