AG Esslingen: Eingeschränkter Dienstbetrieb am Amtsgericht Esslingen

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Esslingen März 2020

Eingeschränkter Dienstbetrieb am Amtsgericht Esslingen
Nachdem der Ministerrat und das Ministerium der Justiz und für Europa dringend empfohlen haben, alle nicht notwendigen sozialen Kontakte und die Anwesenheit in Dienstgebäuden auf das unabdingbar erforderliche Maß zu beschränken, hat auch die Leitung des Amtsgerichts Esslingen entsprechende Maßnahmen ergriffen, um  möglichst umfassend dem Gesundheitsschutz zu dienen, aber auch den zwingend erforderlichen Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.
Es  ist durch einen Notfallplan sichergestellt, dass  bis – vorläufig –  19. April 2020 für unaufschiebbare Verhandlungen und Dienstgeschäfte  die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung steht.
Alle aufschiebbaren Verhandlungen werden vorbehaltlich der richterlichen Unabhängigkeit vorerst nicht stattfinden.  Beteiligte und Rechtsanwälte werden hiervon – gegebenenfalls telefonisch – unterrichtet.
Das für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit erforderliche Personal wird im Wechsel in den Dienstgebäuden anwesend sein. 
Unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes sind öffentlich zugängliche Bereiche soweit wie möglich geschlossen.

Information zum Coronavirus (Covid-19)
Sollten Sie zu einem Termin geladen sein und sich in den letzten 14 Tagen in einem der vom Robert-Koch-Institut bezeichneten Risikogebiete aufgehalten oder unmittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben,
bitten wir Sie, sich zunächst telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Dazu wenden Sie sich bitte an die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben. Hilfsweise rufen Sie unter 0711/3962-0 an.

Aktuelle Schutzmaßnahmen aufgrund der Beschlüsse des Ministerrates vom 13.03.2020
Externen Besucherinnen und Besuchern ist der Zutritt in das Gerichtsgebäude Ritterstraße 8-10 und Strohstraße 5 nur in eiligen und unaufschiebbaren Angelegenheiten
(insbesondere zur Wahrnehmung von Gerichtsverhandlungen oder in mit einer gesetzlichen Frist belegten Angelegenheit) gestattet.
Bis auf Weitere sind die Infotheken im Hauptgebäude und in der Außenstelle sowie die Rechtsantragstelle im Hauptgebäude des Amtsgerichts geschlossen.
Bei Eilfällen bzw. fristgebundenen Anträgen wenden Sie sich an die Eingangspforte der Wachtmeisterei im Gerichtsgebäude Ritterstraße 8.
Entsprechende Formulare liegen dort aus. Viele Formulare finden Sie auf unseren Internetseiten. Bitte senden Sie uns Ihre Anträge schriftlich zu.