Urheberrecht: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Urteil des Amtsgerichts Warendorf vom 07.01.2015 – 9 F 656/14
Kein Elternunterhalt bei Weggabe des Kinds (red/dpa). Grundsätzlich sind auch Kinder den Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim können die Kinder für die Kosten herangezogen werden, die die Eltern nicht finanzieren können. Allerdings kann diese Pflicht zum Elternunterhalt entfallen.
So können Eltern dann von ihrem Kind keinen Unterhalt verlangen, wenn das Kind gegen dessen Willen in eine Pflegefamilie gegeben wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass damit eine erhebliche Beeinträchtigung der persönlichen Belange einherging und die Eltern davon wussten. Dann kann das Kind nicht nachträglich für die Kosten der Heimunterbringung der Eltern in Anspruch genommen werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Warendorf vom 7. Januar 2015 (Az: 9 F 656/14). Weiterlesen