Archiv der Kategorie: Rechtsprechung

Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist verfassungsgemäß

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 3/2015 vom 16. Januar 2015

Beschluss vom 11. Dezember 2014 – 1 BvR 1485/12

Die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist verfassungsgemäß. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss im Anschluss an einen Beschluss des Ersten Senats vom 6. Mai 2014 entschieden. Die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei der ausgleichspflichtigen Person an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs bei der ausgleichsberechtigten Person gekoppelt wurde, war verfassungsrechtlich zwar vertretbar, aber nicht geboten.

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Oberlandesgericht Hamm: Ehemann verstorben – zweite Ehefrau kann Erbeinsetzung der ersten, geschiedenen Ehefrau anfechten

Quelle: Presseerklärung des OLG Hamm vom 14.01.2015

Rechtskräftiger Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.10.2014 (15 W 14/14)

Setzt der nach Scheidung wiederverheirate Ehemann in einem während seiner ersten Ehe errichteten Testament seine erste Ehefrau als Erbin ein, kann seine im Testament nicht berücksichtigte zweite Ehefrau das Testament nach dem Tode des Ehemanns regelmäßig anfechten. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 28.10.2014 in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg abgeändert.

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AG Warendorf: Kein Elternunterhalt bei Weggabe des Kinds

Urheberrecht: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Urteil des Amtsgerichts Warendorf vom 07.01.2015 – 9 F 656/14

Kein Elternunterhalt bei Weggabe des Kinds (red/dpa). Grundsätzlich sind auch Kinder den Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim können die Kinder für die Kosten herangezogen werden, die die Eltern nicht finanzieren können. Allerdings kann diese Pflicht zum Elternunterhalt entfallen.

So können Eltern dann von ihrem Kind keinen Unterhalt verlangen, wenn das Kind gegen dessen Willen in eine Pflegefamilie gegeben wurde. Weitere Voraussetzung ist, dass damit eine erhebliche Beeinträchtigung der persönlichen Belange einherging und die Eltern davon wussten. Dann kann das Kind nicht nachträglich für die Kosten der Heimunterbringung der Eltern in Anspruch genommen werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Warendorf vom 7. Januar 2015 (Az: 9 F 656/14). Weiterlesen

Bundesgerichtshof zur Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs – Pressemitteilung Nr. 191/2014

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die sog. Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist.

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Bundesgerichtshof entscheidet zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2014

Beschluss des XII. Zivilsenats vom 3.12.2014 – XII ZB 181/13

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit dem Anspruch auf Rückforderung einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind befasst und dabei die Fragen beantwortet, unter welchen Voraussetzungen Schwiegereltern geschenktes Grundeigentum wegen Störung der Geschäftsgrundlage zurückverlangen können und binnen welcher Frist solche Ansprüche verjähren.

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„Düsseldorfer Tabelle“ 2015 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Quelle: Presseerklärung Nr. 28/2014 des OLG Düsseldorf vom 04.12.2014

„Düsseldorfer Tabelle“ 2015 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der „Düsseldorfer Tabelle“ zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 Euro auf 1.080,00 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800,00 Euro auf 880,00 Euro. Die Anpassung berücksichtigt u.a. die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2015.

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Bundesverfassungsgericht: Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 67/2014 vom 25.07.2014

Beschluss vom 24.06.2014 – 1 BvR 2926/13

Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt auch familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss festgestellt. Soweit tatsächlich eine engere familiäre Bindung besteht, haben Großeltern daher ein Recht darauf, bei der Auswahl eines Vormunds für ihr Enkelkind in Betracht gezogen werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes anderweitig besser gedient ist. Die vom Bundesverfassungsgericht zu entscheidende Verfassungsbeschwerde einer Großmutter blieb im Ergebnis ohne Erfolg, denn das Familiengericht hatte die verfassungsrechtlichen Anforderungen bei seiner Auswahlentscheidung hinreichend beachtet.

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BGH: Zur Wirksamkeit von Eheverträgen bei kinderloser Ehe

Quelle: Pressemitteilung Nr. 006/2005 des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2005 – Urteil vom 12.01.2005 – XII ZR 238/03

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit eines Ehevertrags zu entscheiden. Der 1942 geborene Ehemann und die 1944 geborene Ehefrau hatten 1988 geheiratet; für beide war es die zweite Ehe. Der Ehemann praktizierte bis zu seiner Erwerbsunfähigkeit 1996 als Zahnarzt. Die Ehefrau – eine gelernte Rechtsanwaltsgehilfin – hatte mit ihrem ersten Ehemann zeitweilig ein Bekleidungsgeschäft betrieben und schon vor der Eheschließung gegen Entgelt in der Praxis des Ehemannes kaufmännische Arbeiten übernommen. In einem vor der Heirat geschlossenen Ehevertrag vereinbarten beide Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt. Der Ehemann verpflichtete sich für den Fall der Scheidung, an die Ehefrau für jedes vollendete Ehejahr eine „Unterhaltsabfindung“ in Höhe von 10.000 DM, insgesamt jedoch nicht mehr als 80.000 DM, zu zahlen. Außerdem verpflichtete er sich, ab Rechtskraft der Scheidung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs der Ehefrau für diese Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile nach einem monatlichen Bruttoentgelt von 2.000 DM zu entrichten, falls die Ehefrau unverschuldet keine Erwerbstätigkeit ausüben könne.

Das Berufungsgericht hatte den Ehevertrag für wirksam und das Versorgungsausgleichsverlangen der Ehefrau für unbegründet erachtet. Der Senat hat die Revision der Ehefrau zurückgewiesen.

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