Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 3/2015 vom 16. Januar 2015
Beschluss vom 11. Dezember 2014 – 1 BvR 1485/12
Die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist verfassungsgemäß. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss im Anschluss an einen Beschluss des Ersten Senats vom 6. Mai 2014 entschieden. Die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei der ausgleichspflichtigen Person an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs bei der ausgleichsberechtigten Person gekoppelt wurde, war verfassungsrechtlich zwar vertretbar, aber nicht geboten.