Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 25/2017 vom 27.02.2017
Beschluss vom 01.02.2017 – XII ZB 601/15
Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sog. paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf. Weiterlesen