Quelle: Pressemitteilung Nr. 98/2017 vom 14.09.2017 des Gerichtshof der Europäischen Union
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-372/16 Soha Sahyouni / Raja Mamisch
Jedenfalls darf eine solche Scheidung nach dieser Verordnung über das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht nicht als rechtswirksam anerkannt werden, wenn das maßgebliche ausländische Recht diskriminierend ist.
Herr Raja Mamisch und Frau Soha Sahyouni, die gleichzeitig die syrische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, leben derzeit in Deutschland.
Nachdem Herr Mamisch 2013 erklärt hatte, sich scheiden lassen zu wollen, sprach sein Bevollmächtigter vor einem geistlichen Gericht in Syrien die Scheidungsformel aus und dieses stellte die Scheidung der Ehegatten fest. Es handelt sich um eine „private“ Ehescheidung, da sie nicht auf einer konstitutiven Entscheidung eines Gerichts oder einer anderen Behörde, sondern auf einer – in diesem Fall einseitigen – Willenserklärung der Ehegatten beruht, an die sich ein rein deklaratorischer Akt einer ausländischen Behörde anschließt. In weiterer Folge unterzeichnete Frau Sahyouni eine Erklärung, in der sie bestätigte, dass sie alle Leistungen erhalten habe, die ihr nach den religiösen Vorschriften aus dem Ehevertrag und aufgrund der auf einseitigen Wunsch ihres Ehegatten erfolgten Scheidung zustanden, und somit ihren Ehegatten von allen seinen Verpflichtungen ihr gegenüber entband. Weiterlesen