Archiv der Kategorie: Rechtsprechung

OLG Oldenburg: Ehegattentestament bei Scheidung unwirksam?

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13.11.2018

Beschluss vom 26.09.2018 – 3 W 71/18

Viele Eheleute verfassen ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen. Juristen sprechen von einem „Berliner Testament“. Es ist grundsätzlich für beide Eheleute bindend.

Kommt es später zu einem Scheidungsverfahren, stellt sich aber die Frage, ob das Testament weiter wirksam bleibt oder seine Wirksamkeit verliert. Über einen solchen Fall hat jetzt der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden. Weiterlesen

OVG Nordrhein-Westfalen: Haus des Ehemannes muss für Pflegekosten der Ehefrau eingesetzt werden

Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2018

Urteil vom 09.11.2018 – 12 A 3076/15 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen 11 K 1952/13)

Für die Betreuung einer Bewohnerin eines stationären Pflegeheims besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld, wenn deren Ehemann Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden könnten. Dies gilt auch, wenn die Heimbewohnerin zur Verfügung über das Haus nicht berechtigt ist und ihr Ehemann sich weigert, den Wert des Hauses zur Deckung der Kosten ihrer Pflege einzusetzen. Mit diesem heute verkündeten Urteil änderte das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und wies die Klage der inzwischen verstorbenen Heimbewohnerin aus Recklinghausen ab.

Zur Begründung führte der 12. Senat aus, Pflegewohngeld werde nur gewährt, wenn Weiterlesen

OLG Nürnberg: Hilfe, das Kind hat keinen Namen!

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg Nr. 32/2018 vom 07.11.2018

Beschluss vom 30.07.2018 – 10 UF 838/18

Können sich Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht einigen, welchen Vor- bzw. Nachnamen das Kind künftig tragen soll, so kann das Namensbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg bestätigt, wonach dabei in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen ist, aber auch Belange der Eltern mit zu berücksichtigen sind.

Die Eltern des betroffenen Kindes, welche keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, konnten sich nicht darauf einigen, welchen zweiten Vornamen und welchen Nachnamen das Kind künftig haben soll. Lediglich im Hinblick auf den ersten Vornamen bestand zwischen den Eltern Einigkeit. Die Eltern, welche sich noch vor der Geburt des Kindes getrennt hatten, teilten dem Standesamt Regensburg deshalb auch keinen Namen des Kindes mit. Weiterlesen

OLG Frankfurt a.M.: Vaterschaftsanfechtung nach Embryonenspende

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Nr. 52/2018 vom 06.11.2018

Beschluss vom 20.06.2018 – 2 UF 194/16

Das Oberlandesgericht am Main hat mit heute veröffentlichten Beschluss bekräftigt, dass die Anfechtung der Vaterschaft für ein im Wege der – in Deutschland unzulässigen – Embryonenspende gezeugtes Kind möglich ist, wenn der Anfechtende nicht in den konkreten Befruchtungsvorgang eingewilligt hat und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits zuvor gescheitert war.

Weiterlesen

BGH: Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 172/2018 vom 30.10.2018

Beschluss vom 10.10.2018 – XII ZB 231/18

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Ehefrau der das Kind gebärenden Mutter (allein) aufgrund der bestehenden Ehe als weiterer Elternteil des Kindes in das Geburtenregister einzutragen ist. Er hat dies verneint, weil die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung des § 1592 Nr. 1 BGB* bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren nicht gilt.

Sachverhalt und Prozessverlauf:

Die Kindesmutter und die Antragstellerin lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Weiterlesen

OLG Oldenburg: Mehr Unterhalt für den Besuch einer Privatschule?

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg Nr. 42/2018 vom 23.10.2018

Hinweisbeschluss vom 26.07.2018 – 4 UF 92/18

Der Kindesunterhalt, den der Partner, bei dem das Kind nach einer Trennung lebt, von dem anderen Elternteil fordern kann, wird zumeist nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet. Diese Tabelle gibt das Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag jährlich heraus.

Manchmal kommt der betreuende Elternteil mit diesem Geld nicht aus, wenn Kosten außer der Reihe anfallen, zum Beispiel Kosten für den Nachhilfeunterricht, den Kindergarten, Reitstunden oder eine Therapie. Man spricht dann von „Mehrbedarf“. Die Gerichte müssen im Einzelfall prüfen, ob dieser Mehrbedarf eine zusätzliche Unterhaltsverpflichtung auslöst. Das ist nur dann der Fall, wenn es für den Mehrbedarf sachliche Gründe gibt oder der andere Elternteil mit den Zusatzausgaben einverstanden ist.

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgericht Oldenburg hatte in einem aktuellen Fall über solchen Mehrbedarf zu entscheiden. Die Kindesmutter war nach der Trennung mit der Tochter aus Ostdeutschland nach Oldenburg umgezogen. Sie verlangte vom Kindesvater zusätzlichen Unterhalt für die Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mädchen hier eine Privatschule besucht. Weiterlesen

LSG Niedersachsen-Bremen: Elterngeldberechnung nach Arbeitsplatzverlust – LSG stärkt Rechte von Müttern

Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24.09.2018

Urteil vom 22. August 2018 – L2 EG 8/18

Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich ausnahmsweise bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Wo die Grenze zum kündigungsbedingten Einkommensverlust verläuft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) nun klargestellt.

Geklagt hatte eine Hotelfachfrau aus der Region Hannover, deren Arbeitsplatz nach langer Mobbingsituation gekündigt wurde. Die Frau bemühte sich danach um eine neue Anstellung und war bei zwei Arbeitgebern zum Probearbeiten. Zu einer Einstellung kam es nicht, denn die Frau wurde mit Zwillingen schwanger und ihre Frauenärztin sprach ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft aus. Weiterlesen

BGH: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 115/18 vom 12.07.2018

Urteil vom 12.07.2018 – II ZR 183/17

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben.

Der Sachverhalt:

Die Klägerin ist die Mutter der im Alter von 15 Jahren verstorbenen L. W. und neben dem Vater Mitglied der Erbengemeinschaft nach ihrer Tochter. Die Beklagte betreibt ein soziales Netzwerk, über dessen Infrastruktur die Nutzer miteinander über das Internet kommunizieren und Inhalte austauschen können. Weiterlesen

EuGH: Begriff „Umgangsrecht“ umfasst auch Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkelkindern

Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofes der Europäischen Union Nr. 78/18 vom 31.05.2018

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom  31.05.2018 in der Rechtssache Valcheva / Babanarakis (Rs. C-335/17)

Frau Neli Valcheva, eine bulgarische Staatsangehörige, ist die Großmutter mütterlicherseits eines minderjährigen im Jahr 2002 geborenen Kindes. Seit der Scheidung seiner Eltern hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei seinem Vater, einem griechischen Staatsangehörigen, in Griechenland. Die Großmutter möchte ein Umgangsrecht erhalten. Da es ihr nicht möglich sei, einen engen Kontakt mit ihrem Enkelsohn aufrechtzuerhalten und sie die griechischen Behörden ohne Erfolg um Unterstützung gebeten habe, rief sie die bulgarischen Gerichte an, um die Modalitäten für die Ausübung des Umgangsrechts zwischen ihr und ihrem Enkelsohn zu bestimmen. Sie beantragte, dass er sie regelmäßig an bestimmten Wochenenden im Monat besuchen sowie zweimal im Jahr ein oder zwei Wochen seiner Ferien bei ihr verbringen dürfe. Das erstinstanzliche bulgarische Gericht und das Berufungsgericht wiesen den Antrag wegen fehlender Zuständigkeit zurück, weil eine Verordnung der Union (Brüssel-IIa-Verordnung)1 die Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats vorsehe, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt habe (hier also die griechischen Gerichte). Weiterlesen