Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13.11.2018
Beschluss vom 26.09.2018 – 3 W 71/18
Viele Eheleute verfassen ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen. Juristen sprechen von einem „Berliner Testament“. Es ist grundsätzlich für beide Eheleute bindend.
Kommt es später zu einem Scheidungsverfahren, stellt sich aber die Frage, ob das Testament weiter wirksam bleibt oder seine Wirksamkeit verliert. Über einen solchen Fall hat jetzt der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden. Weiterlesen