Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23.04.2020
Das Oberlandesgericht Stuttgart und die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart werden ab dem 27. April 2020 wieder einen erweiterten Dienstbetrieb aufnehmen. Damit endet eine sechswöchige Phase, in der der Gerichtsbetrieb nur bei stark reduzierter Anwesenheit vor Ort aufrechterhalten wurde und – neben der Arbeit im Home-Office – im Gericht vornehmlich Unaufschiebbares erledigt worden ist. Nunmehr wird der Dienstbetrieb erweitert, so dass Verhandlungstermine auch wieder in nicht eilbedürftigen Verfahren stattfinden werden.
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz nahm diese Gelegenheit zum Anlass, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte des OLG-Bezirks für den großen Einsatz und die gelebte Kollegialität zu danken. Ihr Dank gilt auch der Rechtsanwaltschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern für deren Verständnis und umsichtiges Handeln in den vergangenen Wochen. Trotz des eingeschränkten Betriebs war jederzeit sichergestellt, dass bei allen Gerichten eilige, unaufschiebbare Entscheidungen getroffen werden konnten. „Die Kolleginnen und Kollegen waren sich“, so Präsidentin Horz, „in dieser außergewöhnlichen, schwierigen Situation ihrer besonderen Aufgabe und Verantwortung für den im Grundgesetz verankerten Justizgewährleistungsanspruch bewusst, und dieser wurde durch die Gerichte überall im Land uneingeschränkt erfüllt“.
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