Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg Nr. 3/2021 vom 26.01.2021 – Beschluss vom 14.10.2020 – 11 UF 100/20
Was gilt bei einer Scheidung?
Viele Eltern schenken ihrem Kind und dessen Ehepartner Geld oder übertragen ihnen Grundbesitz. Aber was passiert, wenn die Ehe auseinandergeht? Darf dann der geschiedene Ehepartner das „Geschenk“ behalten?
Der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts hatte in einem solchen Fall zu entscheiden: Die Klägerin hatte ihrer Tochter und deren Mann 2013 eine Eigentumswohnung in Köln geschenkt. Die beiden bewohnten die Wohnung nicht selbst − sie lebten in Osnabrück −, sondern vermieteten sie. 2015 kam es zur Trennung, 2017 zur Scheidung der Eheleute.
Die Klägerin verlangte 37.600 Euro vom Ehemann. Sie argumentierte, es liege ein sogenannter „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ vor: Der Grund für die Schenkung sei die Förderung der Ehe zwischen ihrer Tochter und dem Ehemann gewesen. Ihre Erwartung, dass die Ehe Bestand haben werde, habe sich nicht erfüllt. Sie könne daher den Wert der Schenkung − abzüglich eines Abschlages für die Zeit, die die Ehe noch bestanden habe − herausverlangen.
Weiterlesen