Archiv der Kategorie: Rechtsprechung

BGH: Zwangsbehandlung von Schizophrenie durch Elektrokrampftherapie im Regelfall nicht genehmigungsfähig

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 016/2020 vom 17.02.2020 – Beschluss vom 15.01.2020 – XII ZB 381/19

Der unter anderem für das Betreuungs- und Unterbringungsrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage der Zulässigkeit einer gerichtlichen Genehmigung der Zwangsbehandlung von an Schizophrenie erkrankten Betroffenen durch Elektrokonvulsionstherapie / Elektrokrampftherapie (EKT) entschieden.

Der Betroffene leidet an einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie. Seit Februar 2018 war er wiederholt untergebracht und wurde – überwiegend zwangsweise – mit verschiedenen Medikamenten letztlich erfolglos behandelt. Nach Befürwortung durch ein Sachverständigengutachten hat das Amtsgericht die Einwilligung des zuständigen Betreuers in die Durchführung einer EKT in Form der elektrischen Auslösung von sechs großen zerebralen Anfällen mithilfe von uni- oder alternativ bilateral angelegten Elektroden innerhalb von zwei Wochen, außerdem die Einleitung einer Narkose durch Anästhesisten und – wenn der Betroffene von den ärztlichen Maßnahmen nicht überzeugt werden kann – die Anwendung von Gewalt (Festhalten, 3- bis 5-Punkt-Fixierung) genehmigt.

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OLG Koblenz: Ehepflichten trotz Trennung – auch nach der Trennung besteht die Verpflichtung, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14.01.2020

Beschluss vom 12.6.2019 – 13 UF 617/18

Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Denn Ehepartner sind einander grundsätzlich verpflichtet, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. Hingegen kann ein Ehepartner nicht wegen des Scheiterns der Ehe von dem anderen den Betrag ersetzt verlangen, den er nach der im Vergleich zur getrennten Veranlagung ungünstigeren Lohnsteuerklasse V zuvor mehr gezahlt hat. Das hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Beschluss vom 12.6.2019, Az. 13 UF 617/18) und die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Lahnstein insoweit abgeändert.

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OLG Oldenburg: Dann erben unsere gemeinsamen Abkömmlinge

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg Nr. 1/2020 vom 09.01.2020

Urteil vom 11.09.2019 – 3 U 24/18

Wenn Ehegatten ein gemeinsames Testament verfassen, bedenken sie sich häufig zunächst einmal gegenseitig. Nach dem Tod des Letztversterbenden sollen dann häufig die Kinder erben, manchmal auch die Enkel – oder eine ganz andere Person oder Einrichtung.

Dies alles kann man in einem Testament festlegen. Tut man es nicht, so gilt die gesetzliche Erbfolge, also die Rechtslage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wenn man aber ein Testament verfasst, sollte man es eindeutig fassen. Denn nach der Erfahrung gibt es mit der Auslegung von Testamenten immer wieder Schwierigkeiten. So auch in einem vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschiedenen Fall.

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OLG Düsseldorf: Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 01.01.2020

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Nr. 39/2019 vom 16.12.2019

Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 1. Januar 2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen (1) die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, (2) den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie (3) die sogenannten Selbstbehalte. Am Ende dieser Mitteilung wird (4) kurz die Bedeutung der „Düsseldorfer Tabelle“ erklärt und (5) eine Perspektive für das Jahr 2021 gegeben.

1. Bedarfssätze für Kinder

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BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung „500+“ auf das deutsche Kindergeld

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr. 79/2019 vom 12.12.2019

Urteil vom 25.07.2019 – III R 34/18

Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.02.2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 25.07.2019 – III R 34/18 eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland entschieden.

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OLG Frankfurt a.M.: Ausländische Adoptionsentscheidung ohne Eignungsprüfung der Adoptionsbewerber kann in Deutschland nicht anerkannt werden

Quelle: Pressemitteilung Nr. 64/2019 vom 11.11.2019 des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Beschluss vom 24.09.2019 – AZ 1 UF 93/18

Eine ausländische Adoptionsentscheidung ohne persönliche Anhörung eines der beiden Adoptionsbewerber verstößt gegen den ordre public international. Sie ist in Deutschland nicht anzuerkennen. Das Anerkennungsverfahren kann diese Verfahrensmängel auch nicht heilen, entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem heute veröffentlichten Beschluss.

Die Antragsteller sind verheiratet und wohnen in Frankfurt am Main. Sie möchten die Entscheidung des High Court eines westafrikanischen Staats, womit die Adoption des dort geborenen Mädchens ausgesprochen wurde, in Deutschland anerkennen lassen. Die Antragstellerin hatte das Kind kurz nach der Geburt anlässlich eines Aufenthalts in dem westafrikanischen Staat aufgenommen. Der biologische Vater des Kindes hatte der Sorgerechtsübertragung zugestimmt und angegeben, dass die biologische Mutter verstorben war. Zudem hatte er sich mit der Ausreise des Kindes und einer Adoption durch die Antragsteller einverstanden erklärt.

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AG München: Keine Herausgabe von einem oder beiden in der Ehezeit erworbenen Hunde

Pressemitteilung des Amtsgerichts München Nr. 75 vom 20.09.2019

Beschluss vom 02.01.2019 – 523 F 9430/18 – Der Beschluss ist nach Zurückweisung der Beschwerde am 02.08.2019 rechtskräftig.

Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 02.01.2019 den Antrag der getrennt lebenden Ehefrau auf Zuweisung von Hausrat in Form mindestens eines oder beider Bobtailmischlinge zurück.

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BFH: Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr. 44 vom 25.07.2019

Urteil vom 28.05.2019 – II R 37/16

Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall aufnehmen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Mai 2019 II R 37/16 entschieden hat. Ein erst späterer Einzug führt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim.

Der Kläger und sein Bruder beerbten zusammen ihren am 5. Januar 2014 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 qm, das der Vater bis zu seinem Tod allein bewohnt hatte. Die Brüder schlossen am 20. Februar 2015 einen Vermächtniserfüllungsvertrag, nach dem der Kläger das Alleineigentum an dem Haus erhalten sollte. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgte am 2. September 2015. Renovierungsangebote holte der Kläger ab April 2016 ein. Die Bauarbeiten begannen im Juni 2016.

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OLG Frankfurt a.M.: Träger einer Zusatzversorgung kann bei scheidungsbedingter Teilung des Rentenanrechts nicht ohne Weiteres den Ehegatten eines Versicherten in einen anderen Tarif verweisen

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Nr. 43/2019 vom 23.07.2019 – Beschluss vom 02.07.2019 – 6 UF 238/17

Die Regelung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Fall der Scheidung eines pflichtversicherten Mitglieds (§ 44 Abs. 3 der Satzung) ist nichtig. Der dort vorgesehene Wechsel des ausgleichsberechtigten Ehegatten in den Tarif für freiwillig Versicherte verstößt gegen das Gebot der gleichwertigen Teilhabe (§ 11 VersAusglG), entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit heute veröffentlichtem Beschluss. Die Entscheidung hat Bedeutung für die rund 700.000 Versicherten der EZVK.

m Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens war über den Ausgleich von Anrechten aus Zusatzversorgungskassen zu entscheiden. Der Ehemann hatte Ansprüche bei der EZVK erworben, die Ehefrau Ansprüche in der Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes.

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BSG: Gehaltsnachzahlungen können Elterngeld erhöhen

Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts Nr. 25/2019 vom 27.06.2019

Gehaltsnachzahlungen können bei der Bemessung des Elterngelds berücksichtigt werden. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 1/18 R).

Nachgezahlter laufender Arbeitslohn, den der Elterngeldberechtigte außerhalb der für die Bemessung des Elterngelds maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes (Bemessungszeitraum) „erarbeitet“ hat, ist der Bemessung des Elterngeldes zugrunde zu legen, wenn er im Bemessungszeitraum zugeflossen ist. Denn entscheidend ist, welches Einkommen der Berechtigte „im Bemessungszeitraum hat“. Dies folgt aus der gesetzlichen Neuregelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zum 18. September 2012.

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