Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 09.01.2025 – 6 W156/24
Sachverhalt:
- Die Beteiligte zu 6) stellte beim Nachlassgericht einen Erbscheinsantrag, gestützt auf ein vermeintlich eigenhändiges Testament der Erblasserin, das sie selbst geschrieben hatte; die Erblasserin hatte es lediglich unterschrieben.
- Sie erklärte im Antrag wider besseres Wissen, das Testament sei vollständig eigenhändig von der Erblasserin geschrieben worden, und versicherte dies an Eides statt.
- Die Beteiligten zu 1) und 2) (gesetzliche Erben) erhoben daraufhin Einwände, holten anwaltlichen Rat ein und widersprachen der Erteilung eines Alleinerbscheins.
- Nach Zurückweisung ihrer Anträge beantragten sie, der Beteiligten zu 6) die notwendigen Auslagen aufzuerlegen – einschließlich der Anwaltskosten.
- Das AG hatte dies abgelehnt, das OLG Celle gab der Beschwerde überwiegend statt.
Kernaussagen des OLG:
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