Bundesverfassungsgericht: Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 18/2016 vom 19. April 2016

Urteil vom 19. April 2016 1 BvR 3309/13

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut, sondern muss mit widerstreitenden Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Hierfür verfügt der Gesetzgeber über einen Ausgestaltungsspielraum. Auch wenn eine andere gesetzliche Lösung verfassungsrechtlich denkbar wäre, so ist es vom Ausgestaltungsspielraum des Gesetzgebers – auch im Lichte der Europäischen Konvention für Menschenrechte – gedeckt, wenn die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung nur innerhalb der rechtlichen Familie, nicht aber gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater besteht. Weiterlesen

OLG Hamm klärt Fragen der rechtlichen Vaterschaft

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 08.04.2016

Rechtskräftiger Beschluss des 12. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.02.2016 (12 UF 244/14)

Der leibliche Vater kann die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten, wenn der rechtliche Vater und sein Kind keine soziale Familie bilden, so dass zwischen ihnen keine gesetzlich geschützte sozial-familiäre Beziehung besteht. Das hat der 12. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 11.02.2016 beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Münster bestätigt. Weiterlesen

OLG Koblenz: Keine persönliche Haftung der von einem Jugendamt beauftragten Sachverständigen für grob fehlerhaftes Gutachten

Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 18.03.2016

Urteil des OLG Koblenz vom 18. März 2016 – Aktenzeichen 1 U 832/15

Eine Sachverständige, die in einem vom Jugendamt in Auftrag gegebenen Gutachten den hochgradigen Verdacht einer Kindesmisshandlung (Schütteltrauma) äußert und hierfür als Beleg Flüssigkeitsansammlungen und frische Blutungen im Gehirn anführt, handelt grob fahrlässig, wenn sie vorgebrachte alternative Ursachen für den auffälligen Befund ohne jede tragfähige Begründung kategorisch und vorbehaltslos ausschließt.  Sind die festgestellten Auffälligkeiten tatsächlich nicht auf eine Kindesmisshandlung, sondern auf eine der Sachverständigen bekannte Erbkrankheit der Kinder (sogenannter „Wasserkopf“) zurückzuführen, haftet die Gutachterin für Schmerzensgeldansprüche der Eltern und ihrer Kinder allerdings nicht persönlich. Vielmehr sind diese Ansprüche gegenüber dem Landkreis als Träger des zuständigen Jugendamtes, welches die Sachverständige als externe Fachkraft mit der Begutachtung beauftragt hatte, geltend zu machen. Dies hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil vom 18. März 2016, Aktenzeichen 1 U 832/15) und damit die anders lautende vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Mainz abgeändert. Weiterlesen

BGH: Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer getötet hat, muss das Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf es unter Umständen aber nicht mehr persönlich ausüben

Pressemitteilung des BGH vom 11.03.2016 Nr. 56/2016

Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.03.2016 – Aktenzeichen V ZR 208/15

Der Beklagte war zusammen mit seinem Bruder Eigentümer eines Hausgrundstücks in Leipzig. Anfang 1997 übertrug er seinen hälftigen Miteigentumsanteil auf den Bruder, behielt sich aber ein dingliches Wohnungsrecht an der Wohnung im Obergeschoss des Anwesens vor. Beides wurde in das Grundbuch eingetragen. Der Beklagte bezog die Wohnung im Obergeschoss, sein Bruder die Wohnung im Untergeschoss des Anwesens, in der er mit seiner geschiedenen Ehefrau wieder zusammenlebte. Im Mai 2012 erstach der Beklagte seinen Bruder während eines Streits. Er wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten verurteilt, die er derzeit verbüßt. Erbin des Getöteten und damit Eigentümerin des Grundstücks wurde dessen Mutter. Der Beklagte wurde in einem Zivilrechtsstreit rechtskräftig für erbunwürdig erklärt. Die frühere Ehefrau des Getöteten wohnt weiterhin auf dem Grundstück. Weiterlesen

BGH zur ZÖD: Auch die geänderte Startgutschriftenregelung der VBL für rentenferne Versicherte ist unwirksam

Pressemitteilung des Bundesgerichtshof Nr. 53/2016 vom 09.03.2016

Urteile vom 9. März 2016 – IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei heute verkündeten Urteilen auch die Neuregelung der Startgutschriften rentenferner Versicherter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für unwirksam erklärt. Weiterlesen

BGH zum Elternunternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach §1615 l BGB

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 59/2016 vom 09.03.2016

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB* bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 1 BGB** zur Zahlung von Elternunterhalt zu berücksichtigen ist.

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Oberlandesgericht Hamm: Familiärer Auskunftsanspruch besteht auch ohne Umgangsrecht

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Hamm vom 25.02.2016

Rechtskräftiger Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.11.2015, erlassen am 25.11.2015 (2 WF 191/15)

Einem Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, kann von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 24.11.2015 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop bestätigt.

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Verwaltungsgericht Münster: Straftäter scheitert mit Klage gegen Namensänderung seines Kindes

Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster vom 01.02.2016

Urteil vom 27.01.2016 – AZ 1 K 190/14 – nicht rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom 27. Januar 2016 die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich gegen die Änderung des Familiennamens seines Sohnes gewandt hatte.

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