Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Nr. 31/2018 vom 27.11.2018
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab am 27.11.2018 bekannt, dass zum 1.1.2019 die Düsseldorfer Tabelle geändert wird.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 01.01.2019 können Sie hier herunterladen.
Änderung der Bedarfssätze
Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1.1.2019 für
- Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro
- Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro
- Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro.