Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14.04.2026 – 11 UF 940/25
Kern der Entscheidung
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine getrenntlebende Ehefrau Anspruch auf Herausgabe eines Cabriolets hat, wenn das Fahrzeug ihr im Rahmen der Hochzeit als Geschenk zugewandt wurde. Entscheidend war eine Gesamtschau der Umstände: die symbolische Übergabe der Kfz-Kennzeichen während der Hochzeitszeremonie, die spätere Eintragung der Ehefrau in die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Aushändigung eines Fahrzeugschlüssels und die Aussagen von Hochzeitsgästen.
Dass der Ehemann den Zweitschlüssel behielt und laufende Kosten teilweise über seine Firma getragen wurden, änderte daran nichts. Das Gericht sah die Ehefrau als Eigentümerin des Fahrzeugs an.
Sachverhalt
Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute und stritten über das Eigentum an einem Cabriolet. Der Ehemann hatte das Fahrzeug kurz vor der Hochzeit auf den Namen seiner Firma erworben. Es sollte zunächst gemeinsam genutzt werden.
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