Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster vom 01.02.2016
Urteil vom 27.01.2016 – AZ 1 K 190/14 – nicht rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom 27. Januar 2016 die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich gegen die Änderung des Familiennamens seines Sohnes gewandt hatte.