Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 136/16 vom 09.08.2016
Beschluss vom 06.07.2016 – XII ZB 61/16
Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen. Weiterlesen