Archiv der Kategorie: Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht: Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

Quelle: Pressemitteilung Nr. 57/2015 des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015

Urteil vom 21.07.2015 – 1 BvF 2/13

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz durch den Bund liegen jedoch nicht vor. Das Urteil ist einstimmig ergangen.

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Bundesgerichtshof zur Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht

Quelle: Pressemitteilung Nr. 111/2015 des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2015

Urteil vom 7. Juli 2015 – X ZR 59/13

Ob eine im Zusammenhang mit einem Erbverzicht gewährte Zuwendung als Schenkung einzuordnen ist, hängt vorrangig vom Willen der Parteien ab. Kommt es dem Erblasser in erster Linie darauf an, dass der Empfänger der Zuwendung auf sein Erbrecht verzichtet, spricht dies dafür, eine als Ausgleich hierfür geleistete Zuwendung als entgeltlich anzusehen. Steht dagegen die Zuwendung als solche im Vordergrund und wird der Erbverzicht lediglich als eine besondere Form der Anrechnung auf das Erbrecht gewählt, ist in der Regel von einem unentgeltlichen Charakter der Zuwendung auszugehen.

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Bundesverfassungsgericht: In einer Vorsorgevollmacht kann nicht auf gerichtliche Genehmigung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verzichtet werden

Quelle: Pressemitteilung Nr. 47/2015 vom 30.06.2015

Beschluss vom 10. Juni 2015 – 2 BvR 1967/12

Das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung für die Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten in ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen wie z. B. Fixierungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Im Rahmen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann nicht wirksam auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden. Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist aufgrund des staatlichen Schutzauftrags gerechtfertigt.

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.05.2015

Rechtskräftiger Beschluss vom 12.5.2015 – Aktenzeichen 21 W 67/14

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seiner Entscheidung die Nichtigkeit eines Erbvertrages bestätigt, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt worden war.

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Finanzgericht Baden-Württemberg: Bei Familien mit Bezug zu zwei Staaten ist das (Differenz)-Kindergeld kindbezogen zu berechnen

Quelle: Pressemitteilung Nr. 5/2015 des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13.05.2015 – AZ 3 K 1747/13

Der 3. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 26. Februar 2015 (Az. 3 K 1747/13) zugunsten der Klägerin, dass das Differenzkindergeld kindbezogen und nicht familienbezogen zu berechnen sei. Er ließ die Revision zu (Az. beim BFH VI R 25/15).

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Bundesgerichtshof: Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe des Samenspenders

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.03.2015 Nr. 45/15

Beschluss vom 18. Februar 2015 – XII ZB 473/13

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine (Stiefkind-)Adoption durch die Lebenspartnerin der Mutter bei fehlender rechtlicher Vaterschaft grundsätzlich nur ausgesprochen darf, wenn das Familiengericht dem leiblichen Vater zuvor die Möglichkeit gegeben hat, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen. Möglicher leiblicher Vater kann dabei auch ein Samenspender sein.

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Bundesverfassungsgericht: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche Beziehungen setzt eine eigene gesetzliche Grundlage voraus

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.03.2015 Nr. 16/2015

Beschluss vom 24.02.2015 1 BvR 472/14

Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.  Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im geschriebenen Recht, an der es fehlt. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Einen Beschluss des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts, durch den die Beschwerdeführerin im Ausgangsverfahren zur Auskunftserteilung verpflichtet worden war, hat der Senat aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

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Oberlandesgericht Hamm: Zwanzigjährige in der Berufsvorbereitung – keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.02.2015

Rechtskräftiger Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.12.2014 (2 WF 144/14)

Kindesunterhalt: Der Besuch einer primär der Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten dienenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch ein volljähriges Kind begründet keine gesteigerte Erwerbspflicht der Eltern. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 03.12.2014 beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten bestätigt.

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Bundesgerichtshof: Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 14/15 vom 28.1.2015

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Machen die Eltern den Anspruch als gesetzliche Vertreter ihres Kindes geltend, setzt dies voraus, dass die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangt wird. Außerdem muss die Abwägung aller rechtlichen Belange – auch derjenigen des Samenspenders – ein Überwiegen der Interessen des Kindes an der Auskunft ergeben.

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Oberlandesgericht Hamm: Erbverzicht mit Folgen – Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Hamm 10.04.2015

Rechtskräftiger Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.01.2015 (15 W 503/14)

– Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt.

– Verzichtet ein Miterbe auf seine verbindlich gewordene Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, kann der überlebende Ehegatte über den Erbteil des Verzichten-den nicht anderweitig, z. B. zugunsten eines Kindes des Verzichtenden verfügen.

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