Archiv der Kategorie: Rechtsprechung

OLG Hamm: Elternwille bestimmt Religionszugehörigkeit des Kindes

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.05.2016

Rechtskräftiger Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.03.2016 (2 UF 223/15)

Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch dann verbindlich, wenn das Kind – nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamtes – in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist dann nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 29.03.2016 in einer vom Amtsgericht – Familiengericht – Dorsten in erster Instanz entschiedenen Familiensache beschlossen und damit den Antrag des Vormundes, die römisch-katholische Erziehung des Kindes zu genehmigen, zurückgewiesen. Weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 23/2016 vom 4. Mai 2016

Beschluss vom 23. März 2016 1 BvR 184/13

Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und damit die große Bedeutung der persönlichen richterlichen Anhörung im Betreuungsverfahren erneut hervorgehoben. Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern stellt auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar. Weiterlesen

BGH: Familienunterhalt bei Heimunterbringung eines Ehegatten

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2016 – XII ZB 485/14

1. Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente.

2. Ein solcher Unterhaltsanspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Der dem Unterhaltsschuldner mindestens zu belassende Eigenbedarf kann in zulässiger Weise nach dem in der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien der Oberlandesgerichte ausgewiesenen sogenannten eheangemessenen Selbstbehalt bemessen werden.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

AG München: Eine Überbelegung der Wohnung berechtigt den Vermieter zur ordentlichen Kündigung, auch wenn die eigenen Kinder des Mieters der Grund für die Überbelegung sind

Quelle: Pressemitteilung Nr 32/16 des AG München vom 22.04.2016

Rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 29.04.2015, Aktenzeichen 415 C 3152/15

Der Beklagte mietete vom Kläger mit Vertrag vom 10.02.2011 eine Erdgeschoßwohnung in der Mühlhauserstraße in München an mit einem Wohnraum, einer Küchenzeile, einem Bad mit Toilette und einem Kellerabteil. Im Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten: „Aufgrund der geringen Größe der Wohnung ist der Mieter nicht berechtigt, eine weitere Person auf Dauer in die Wohnung aufzunehmen, soweit es sich hierbei nicht um die Ehefrau des Mieters bzw. den Ehemann der Mieterin handelt.“ Die Wohnfläche beträgt 25,88 Quadratmeter, darauf entfallen auf den Wohnraum etwa 16 Quadratmeter. Die Miete beträgt 270 Euro zuzüglich 80 Euro Betriebskostenvorschuss. In der Wohnung lebten dann tatsächlich vier Personen, der Beklagte mit seiner Ehefrau und seinen 2010 und 2013 geborenen Kindern. Weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 18/2016 vom 19. April 2016

Urteil vom 19. April 2016 1 BvR 3309/13

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut, sondern muss mit widerstreitenden Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Hierfür verfügt der Gesetzgeber über einen Ausgestaltungsspielraum. Auch wenn eine andere gesetzliche Lösung verfassungsrechtlich denkbar wäre, so ist es vom Ausgestaltungsspielraum des Gesetzgebers – auch im Lichte der Europäischen Konvention für Menschenrechte – gedeckt, wenn die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung nur innerhalb der rechtlichen Familie, nicht aber gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater besteht. Weiterlesen

OLG Hamm klärt Fragen der rechtlichen Vaterschaft

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 08.04.2016

Rechtskräftiger Beschluss des 12. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.02.2016 (12 UF 244/14)

Der leibliche Vater kann die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten, wenn der rechtliche Vater und sein Kind keine soziale Familie bilden, so dass zwischen ihnen keine gesetzlich geschützte sozial-familiäre Beziehung besteht. Das hat der 12. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 11.02.2016 beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Münster bestätigt. Weiterlesen

OLG Koblenz: Keine persönliche Haftung der von einem Jugendamt beauftragten Sachverständigen für grob fehlerhaftes Gutachten

Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 18.03.2016

Urteil des OLG Koblenz vom 18. März 2016 – Aktenzeichen 1 U 832/15

Eine Sachverständige, die in einem vom Jugendamt in Auftrag gegebenen Gutachten den hochgradigen Verdacht einer Kindesmisshandlung (Schütteltrauma) äußert und hierfür als Beleg Flüssigkeitsansammlungen und frische Blutungen im Gehirn anführt, handelt grob fahrlässig, wenn sie vorgebrachte alternative Ursachen für den auffälligen Befund ohne jede tragfähige Begründung kategorisch und vorbehaltslos ausschließt.  Sind die festgestellten Auffälligkeiten tatsächlich nicht auf eine Kindesmisshandlung, sondern auf eine der Sachverständigen bekannte Erbkrankheit der Kinder (sogenannter „Wasserkopf“) zurückzuführen, haftet die Gutachterin für Schmerzensgeldansprüche der Eltern und ihrer Kinder allerdings nicht persönlich. Vielmehr sind diese Ansprüche gegenüber dem Landkreis als Träger des zuständigen Jugendamtes, welches die Sachverständige als externe Fachkraft mit der Begutachtung beauftragt hatte, geltend zu machen. Dies hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil vom 18. März 2016, Aktenzeichen 1 U 832/15) und damit die anders lautende vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Mainz abgeändert. Weiterlesen

BGH: Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer getötet hat, muss das Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf es unter Umständen aber nicht mehr persönlich ausüben

Pressemitteilung des BGH vom 11.03.2016 Nr. 56/2016

Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.03.2016 – Aktenzeichen V ZR 208/15

Der Beklagte war zusammen mit seinem Bruder Eigentümer eines Hausgrundstücks in Leipzig. Anfang 1997 übertrug er seinen hälftigen Miteigentumsanteil auf den Bruder, behielt sich aber ein dingliches Wohnungsrecht an der Wohnung im Obergeschoss des Anwesens vor. Beides wurde in das Grundbuch eingetragen. Der Beklagte bezog die Wohnung im Obergeschoss, sein Bruder die Wohnung im Untergeschoss des Anwesens, in der er mit seiner geschiedenen Ehefrau wieder zusammenlebte. Im Mai 2012 erstach der Beklagte seinen Bruder während eines Streits. Er wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 9 Monaten verurteilt, die er derzeit verbüßt. Erbin des Getöteten und damit Eigentümerin des Grundstücks wurde dessen Mutter. Der Beklagte wurde in einem Zivilrechtsstreit rechtskräftig für erbunwürdig erklärt. Die frühere Ehefrau des Getöteten wohnt weiterhin auf dem Grundstück. Weiterlesen

BGH zur ZÖD: Auch die geänderte Startgutschriftenregelung der VBL für rentenferne Versicherte ist unwirksam

Pressemitteilung des Bundesgerichtshof Nr. 53/2016 vom 09.03.2016

Urteile vom 9. März 2016 – IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei heute verkündeten Urteilen auch die Neuregelung der Startgutschriften rentenferner Versicherter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für unwirksam erklärt. Weiterlesen