Archiv der Kategorie: Rechtsprechung

BFH: Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Eheleuten

Urteil vom 29.6.2016   II R 41/14

Eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung unter Ehegatten liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos oder Einzeldepots auf den anderen Ehegatten überträgt. Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm schon vor der Übertragung der Vermögensstand zur Hälfte zuzurechnen war und er deshalb insoweit nicht bereichert sei, trägt er zudem nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 2016 II R 41/14 hierfür die Feststellungslast (objektive Beweislast). Weiterlesen

BVerfG: Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 59/2016 vom 25. August 2016

Beschluss vom 26. Juli 2016 – 1 BvL 8/15

Es verstößt gegen die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass hilfsbedürftige Menschen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrichtung behandelt werden, sich aber nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen können, nach geltender Rechtslage nicht notfalls auch gegen ihren natürlichen Willen ärztlich behandelt werden dürfen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Der Gesetzgeber hat die festgestellte Schutzlücke unverzüglich zu schließen. Mit Rücksicht darauf, dass die geltende Rechtslage auch bei lebensbedrohenden Gesundheitsschäden die Möglichkeit einer Behandlung gänzlich versagt, hat der Senat für stationär behandelte Betreute, die sich einer ärztlichen Zwangsbehandlung räumlich nicht entziehen können, die vorübergehende entsprechende Anwendung des § 1906 Abs. 3 BGB bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung angeordnet. Weiterlesen

BGH: Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 136/16 vom 09.08.2016

Beschluss vom 06.07.2016 – XII ZB 61/16

Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen. Weiterlesen

OLG Frankfurt: Keine Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils für Türkeireise mit Kind im Sommer 2016

Quelle: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte

Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21.07.2016 – 5 UF 206/16

Leitsatz:

  1. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterfällt die Entscheidung, mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei durchzuführen, unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB.

  2. Hält der andere Elternteil eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei für zu gefährlich, kann dies unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen einer Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB auf den die Reise beabsichtigenden Elternteil entgegenstehen.

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OLG Karlsruhe zur Fortpflanzungsmedizin: Klage auf Herausgabe befruchteter Eizellen der verstorbenen Ehefrau unbegründet

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.06.2016

Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.06.2016 – 14 U 165/15 –

Kurzbeschreibung:

Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate Freiburg – hat das Urteil des Landgerichts Freiburg bestätigt, wonach dem Kläger kein Anspruch auf Herausgabe befruchteter Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau zusteht.

Der Kläger hat von der beklagten Klinik Herausgabe befruchteter eingefrorener Eizellen im sog. 2-PN-Stadium (Vorkernstadium) seiner verstorbenen Ehefrau verlangt. Für den Fall, dass der Befruchtungsvorgang abgeschlossen und Embryonen entstanden seien, hat der Kläger deren Herausgabe begehrt. Weiterlesen

OLG Hamm: Türkischer Brautschmuck: Umgehängt heißt geschenkt

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.06.2016

Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.04.2016 (4 UF 60/16)

Brautschmuck, der der Ehefrau türkischstämmiger Brautleute bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit umgehängt wird, gilt regelmäßig als Geschenk für die Braut. Veräußert der Ehemann diesen Schmuck ohne Zustimmung der Ehefrau, kann er ihr gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Das hat der 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 25.04.2016 beschlossen und den Ehemann unter Versagung von Verfahrenskostenhilfe auf die Erfolglosigkeit seiner Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 04.02.2016 (87 F 33/13) hingewiesen. Diese Beschwerde hat der Ehemann sodann zurückgenommen. Weiterlesen

BFH zum Kindergeld: Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr. 39 vom 01. Juni 2016

Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15

Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. Februar 2016 III R 14/15 entschieden und damit dem Kläger Kindergeld versagt. Weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht zur Kürzung des Pflegegeldes bei Großelternpflege

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2016 Nr. 42/2016

Urteil vom 19.05.2016 – Aktenzeichen 5 C 36.15

Die Kürzung des Pflegegeldes, das einer Großmutter als Pflegeperson für die Pflege und Erziehung ihres Enkels grundsätzlich zusteht, setzt voraus, dass diese nach den Maßstäben des zivilrechtlichen Unterhaltsrechts in der Lage ist, dem Enkel Unterhalt zu gewähren. Bei der Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch der Pflegeperson gegenüber ihrem Ehemann zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Weiterlesen

OLG Hamm: Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 13.05.2016

Rechtskräftiger Beschluss des 12. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.01.2016 (12 UF 170/15)

Zum Hintergrund:
Ein Fall aus dem Familienrecht: Was passiert mit der gemieteten gemeinsamen Ehewohnung nach der Scheidung? Nach § 1568a Bürgerliches Gesetzbuch wird das Mietverhältnis nach der rechtskräftigen Scheidung nur mit dem Ehegatten fortgesetzt, der in der Wohnung bleibt. Der andere, der ausgezogen ist, soll dann keine Miete mehr zahlen und dem Vermieter auch nicht mehr für Mietausfälle haften müssen. Außerhalb eines gerichtlichen Wohnungszuweisungsverfahrens treten diese Rechtwirkungen aber nur dann ein, wenn beide Ehegatten dem Vermieter mitteilen, wer in der Wohnung bleibt. Das führt zu Streit, wenn der in der Wohnung verbleibende Ehegatte auch nach der Scheidung die Abgabe der Erklärung und so auch die Entlassung des ausgezogenen Ehegatten aus dem Mietvertrag verzögert. Darf er das evtl. dann, wenn sich die Ehegatten noch nicht über die finanzielle Abwicklung wie z.B. die Kosten bereits durchzuführender Schönheitsreparaturen geeinigt haben? Weiterlesen

BAG: Inanspruchnahme von Elternzeit – Schriftformerfordernis

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 23/16 vom 10.05.2016

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Mai 2016 – 9 AZR 145/15 – Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 8. Januar 2015 – 9 Sa 1079/14 –

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme handelt es sich um eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit – vorbehaltlich der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung – zum Ruhen gebracht wird. Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht. Das Elternzeitverlangen erfordert die strenge Schriftform iSv. § 126 Abs. 1 BGB. Es muss deshalb von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ein Telefax oder eine E-Mail wahrt die von § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG vorgeschriebene Schriftform nicht und führt gemäß § 125 Satz 1 BGB zur Nichtigkeit der Erklärung. Allerdings kann sich ein Arbeitgeber aufgrund der Besonderheiten des konkreten Falls treuwidrig verhalten, indem er sich darauf beruft, das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG sei nicht gewahrt (§ 242 BGB). Weiterlesen