Pressemitteilung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.05.2018
Urteil vom 13.03.2018 – 13 K 3024/17
Die Kosten für einen Zivilprozess aus Anlass einer Kindesentführung können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13.3.2018 entschieden (Az. 13 K 3024/17 E). Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung 2014 Prozesskosten in Höhe von ca. 20.600 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Weiterlesen