BGH: Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2025 – III ZR 388/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei Online-Partnervermittlungsportalen kein jederzeitiges Kündigungsrecht gemäß § 627 Abs. 1 BGB besteht, da keine besonders persönliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien vorliegt.

Kernaussagen des Urteils:

1. Kein § 627 BGB bei Online-Partnervermittlungen

  • Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB setzt eine besonders persönliche Vertrauensbeziehung zwischen den Parteien voraus.
  • Bei vollautomatisierter Online-Partnervermittlung, deren Hauptleistung im Bereitstellen einer Datenbank besteht, fehlt es an diesem persönlichen Element.
  • Daher kein jederzeitiges Kündigungsrecht durch Kunden.

2. Prüfung von Vertragsverlängerungsklauseln nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • Sechsmonatige Vertragslaufzeit:
    • Die Verlängerungsklausel ist unwirksam.
    • Grund: Kunden zahlen im Verlängerungszeitraum mehr pro Monat (12 Monate zum 79,90 €-Tarif) als während der sechsmonatigen Erstlaufzeit (niedrigerer Tarif).
    • Das benachteiligt Kunden unangemessen, insbesondere jene, die durch Nichtkündigung Planungssicherheit geben, aber dennoch teurer eingestuft werden.
  • Zwölf- und 24-monatige Vertragslaufzeiten:
    • Die Vertragsverlängerungsklauseln sind wirksam.
    • Hier liegt keine unangemessene Benachteiligung vor, da:
      • Die Preisstruktur bei Verlängerung keine wirtschaftliche Schlechterstellung gegenüber einem Neuvertrag bedeutet.
      • Die verlängerten Verträge in ihrem Preismodell konsistent mit den ursprünglichen Bedingungen sind.

3. Verfahrensgang

  • Das OLG Hamburg hatte ähnlich entschieden.
  • Der BGH bestätigt im Wesentlichen diese Einschätzung:
    • Revision des Musterklägers (Verbraucherschutzorganisation): erfolglos.
    • Revision der Musterbeklagten (Plattformbetreiberin): teilweise erfolgreich, insbesondere bei der Bewertung der Vertragsverlängerung bei 12- und 24-Monatsverträgen.

Ergebnis:

  • Nutzer von Online-Partnervermittlungsportalen haben kein jederzeitiges Kündigungsrecht (§ 627 BGB) bei rein automatisierter Vermittlung.
  • Vertragsverlängerungsklauseln sind nur dann unwirksam, wenn sie unangemessene finanzielle Nachteile mit sich bringen – wie beim 6-Monats-Modell mit teurerer Verlängerung.
  • Für längere Laufzeiten (12/24 Monate) gelten die Verlängerungsklauseln weiterhin als zumutbar und rechtswirksam.