Bundesfinanzhof zum Kindergeld: Konsekutives Masterstudium ist als Teil der Erstausbildung zu sehen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes Nr. 78 vom 18.11.2015

Urteil vom 03.09.2015 – AZ: VI R 9/15

Mit Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium). Damit besteht unter diesen Voraussetzungen auch nach Abschluss eines Bachelorstudienganges ein Anspruch auf Kindergeld.

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Oberlandesgericht Hamm konkretisiert Anforderungen an die Einwilligung der Eltern in die ärztliche Behandlung ihrer Kinder

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Hamm vom 16.11.2015

Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.09.2015 (26 U 1/15), nicht rechtskräftig (BGH VI ZR 622/15)

Ein ärztlicher Heileingriff bei einem minderjährigen Kind bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser in von der Rechtsprechung präzisierten Ausnahmefällen – abhängig von der Schwere des Eingriffs – darauf vertrauen, dass der abwesende Elternteil den erschienenen Elternteil zur Einwilligung in den ärztlichen Eingriff ermächtigt hat. Ausgehend hiervon hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 29.09.2015 die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld bestätigt, nach der die gegen eine Bielefelder Klinik und behandelnde Ärzte dieser Klinik gerichtete Schadensersatzklage von Eltern aus Bad Oeynhausen erfolglos geblieben ist. Mit der Klage hatten die Eltern 500.000 Euro Schmerzensgeld für ihr im Alter von 2 ½ Jahren verstorbenes Kind verlangt.

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Oberlandesgericht Dresden: Kein Schadenersatz für Verdienstausfall bei fehlendem Kinderbetreuungsplatz

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Dresden vom 26.08.2015

Urteile vom 26.08.2015, Az: 1 U 319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15

Der für Amtshaftungsansprüche zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat mit seinem Urteil vom 26. August 2015 die Klagen von drei Müttern abgewiesen, die von der Stadt Leipzig Schadenersatz für Verdienstausfall begehren, weil ihre Kinder nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten hatten.

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Bundesarbeitsgericht: „Spätehenklauseln“ der betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung unwirksam.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht Nr. 40/15 vom 04.08.2015

Urteil vom 04.08.2015 – 3 AZR 137/13

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen.

Die Klägerin ist die Witwe eines im April 1947 geborenen und im Dezember 2010 verstorbenen ehemaligen Mitarbeiters der Beklagten. Diesem waren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich einer Witwenversorgung zugesagt worden. Die maßgebliche Pensionsregelung enthält eine „Spätehenklausel“, nach der zusätzliche Voraussetzung für die Zahlung der Witwen-/Witwerrente ist, dass der versorgungsberechtigte Mitarbeiter die Ehe vor der Vollendung seines 60. Lebensjahres geschlossen hat. Diese Voraussetzung erfüllte der verstorbene Ehemann der Klägerin nicht; die Ehe war erst am 8. August 2008 geschlossen worden. Die Beklagte weigerte sich aus diesem Grund, an die Klägerin eine Witwenrente zu zahlen.

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Oberlandesgericht Düsseldorf: Keine Feststellung einer Vaterschaft nach Deutschem Recht für Embryonen im Ausland

Quelle: Pressemitteilung Nr. 13/2015 vom 04.08.2015  des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Beschluss vom 31.07.2014, AZ. II – 1 UF 83/14

Mit Beschluss vom 31. Juli 2015 hat der 1. Familiensenat des Oberlandegerichts Düsseldorf eine Beschwerde zurückgewiesen, mit der der Beschwerdeführer die Feststellung seiner Vaterschaft nach Deutschem Recht an neun Embryonen begehrt, die sich eingefroren in einer Fortpflanzungsklinik in Kalifornien/USA befinden. Die Embryonen sollen anlässlich der künstlichen Zeugung seiner zwei Töchter aus seinen Spermazellen und Eizellen einer Spenderin in Kalifornien entstanden sein. Der Beschwerdeführer will die in den USA befindlichen Embryonen „zur Geburt führen“ und betrieb bzw. betreibt mit diesem Ziel verschiedene Gerichtsverfahren in Deutschland. Bereits erstinstanzlich wurde sein Antrag zurückgewiesen.

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Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 01.08.2015

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11 des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.07.2015

Zum 01. August 2015 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht. Die ab dem 01. August 2015 geltende neue Düsseldorfer Tabelle sowie die ab diesem Zeitpunkt geltenden, aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf werden auf einer Pressekonferenz im Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag, 28. Juli 2015, 10.00 Uhr, Plenarsaal des Oberlandesgerichts, vorgestellt und erläutert. Im Anschluss an die Pressekonferenz werden die neue Düsseldorfer Tabelle und die aktualisierten Leitlinien auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

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Bundesverfassungsgericht: Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

Quelle: Pressemitteilung Nr. 57/2015 des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015

Urteil vom 21.07.2015 – 1 BvF 2/13

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz durch den Bund liegen jedoch nicht vor. Das Urteil ist einstimmig ergangen.

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Bundesgerichtshof zur Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht

Quelle: Pressemitteilung Nr. 111/2015 des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2015

Urteil vom 7. Juli 2015 – X ZR 59/13

Ob eine im Zusammenhang mit einem Erbverzicht gewährte Zuwendung als Schenkung einzuordnen ist, hängt vorrangig vom Willen der Parteien ab. Kommt es dem Erblasser in erster Linie darauf an, dass der Empfänger der Zuwendung auf sein Erbrecht verzichtet, spricht dies dafür, eine als Ausgleich hierfür geleistete Zuwendung als entgeltlich anzusehen. Steht dagegen die Zuwendung als solche im Vordergrund und wird der Erbverzicht lediglich als eine besondere Form der Anrechnung auf das Erbrecht gewählt, ist in der Regel von einem unentgeltlichen Charakter der Zuwendung auszugehen.

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Bundesverfassungsgericht: In einer Vorsorgevollmacht kann nicht auf gerichtliche Genehmigung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verzichtet werden

Quelle: Pressemitteilung Nr. 47/2015 vom 30.06.2015

Beschluss vom 10. Juni 2015 – 2 BvR 1967/12

Das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung für die Einwilligung des Vorsorgebevollmächtigten in ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen wie z. B. Fixierungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Im Rahmen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann nicht wirksam auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden. Der damit verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist aufgrund des staatlichen Schutzauftrags gerechtfertigt.

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Unwirksamkeit eines Erbvertrages zugunsten der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 28.05.2015

Rechtskräftiger Beschluss vom 12.5.2015 – Aktenzeichen 21 W 67/14

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seiner Entscheidung die Nichtigkeit eines Erbvertrages bestätigt, mit dem die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes zur Alleinerbin einer von ihrem Pflegedienst Betreuten eingesetzt worden war.

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