Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.06.2016
Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.06.2016 – 14 U 165/15 –
Kurzbeschreibung:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate Freiburg – hat das Urteil des Landgerichts Freiburg bestätigt, wonach dem Kläger kein Anspruch auf Herausgabe befruchteter Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau zusteht.
Der Kläger hat von der beklagten Klinik Herausgabe befruchteter eingefrorener Eizellen im sog. 2-PN-Stadium (Vorkernstadium) seiner verstorbenen Ehefrau verlangt. Für den Fall, dass der Befruchtungsvorgang abgeschlossen und Embryonen entstanden seien, hat der Kläger deren Herausgabe begehrt. Weiterlesen