OLG Karlsruhe zur Fortpflanzungsmedizin: Klage auf Herausgabe befruchteter Eizellen der verstorbenen Ehefrau unbegründet

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.06.2016

Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.06.2016 – 14 U 165/15 –

Kurzbeschreibung:

Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate Freiburg – hat das Urteil des Landgerichts Freiburg bestätigt, wonach dem Kläger kein Anspruch auf Herausgabe befruchteter Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau zusteht.

Der Kläger hat von der beklagten Klinik Herausgabe befruchteter eingefrorener Eizellen im sog. 2-PN-Stadium (Vorkernstadium) seiner verstorbenen Ehefrau verlangt. Für den Fall, dass der Befruchtungsvorgang abgeschlossen und Embryonen entstanden seien, hat der Kläger deren Herausgabe begehrt. Weiterlesen

OLG Hamm: Türkischer Brautschmuck: Umgehängt heißt geschenkt

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.06.2016

Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.04.2016 (4 UF 60/16)

Brautschmuck, der der Ehefrau türkischstämmiger Brautleute bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit umgehängt wird, gilt regelmäßig als Geschenk für die Braut. Veräußert der Ehemann diesen Schmuck ohne Zustimmung der Ehefrau, kann er ihr gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Das hat der 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 25.04.2016 beschlossen und den Ehemann unter Versagung von Verfahrenskostenhilfe auf die Erfolglosigkeit seiner Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 04.02.2016 (87 F 33/13) hingewiesen. Diese Beschwerde hat der Ehemann sodann zurückgenommen. Weiterlesen

BFH zum Kindergeld: Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung

Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs Nr. 39 vom 01. Juni 2016

Urteil vom 04.02.2016 III R 14/15

Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. Februar 2016 III R 14/15 entschieden und damit dem Kläger Kindergeld versagt. Weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht zur Kürzung des Pflegegeldes bei Großelternpflege

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2016 Nr. 42/2016

Urteil vom 19.05.2016 – Aktenzeichen 5 C 36.15

Die Kürzung des Pflegegeldes, das einer Großmutter als Pflegeperson für die Pflege und Erziehung ihres Enkels grundsätzlich zusteht, setzt voraus, dass diese nach den Maßstäben des zivilrechtlichen Unterhaltsrechts in der Lage ist, dem Enkel Unterhalt zu gewähren. Bei der Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch der Pflegeperson gegenüber ihrem Ehemann zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Weiterlesen

OLG Hamm: Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 13.05.2016

Rechtskräftiger Beschluss des 12. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.01.2016 (12 UF 170/15)

Zum Hintergrund:
Ein Fall aus dem Familienrecht: Was passiert mit der gemieteten gemeinsamen Ehewohnung nach der Scheidung? Nach § 1568a Bürgerliches Gesetzbuch wird das Mietverhältnis nach der rechtskräftigen Scheidung nur mit dem Ehegatten fortgesetzt, der in der Wohnung bleibt. Der andere, der ausgezogen ist, soll dann keine Miete mehr zahlen und dem Vermieter auch nicht mehr für Mietausfälle haften müssen. Außerhalb eines gerichtlichen Wohnungszuweisungsverfahrens treten diese Rechtwirkungen aber nur dann ein, wenn beide Ehegatten dem Vermieter mitteilen, wer in der Wohnung bleibt. Das führt zu Streit, wenn der in der Wohnung verbleibende Ehegatte auch nach der Scheidung die Abgabe der Erklärung und so auch die Entlassung des ausgezogenen Ehegatten aus dem Mietvertrag verzögert. Darf er das evtl. dann, wenn sich die Ehegatten noch nicht über die finanzielle Abwicklung wie z.B. die Kosten bereits durchzuführender Schönheitsreparaturen geeinigt haben? Weiterlesen

BAG: Inanspruchnahme von Elternzeit – Schriftformerfordernis

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 23/16 vom 10.05.2016

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Mai 2016 – 9 AZR 145/15 – Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 8. Januar 2015 – 9 Sa 1079/14 –

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme handelt es sich um eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit – vorbehaltlich der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung – zum Ruhen gebracht wird. Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht. Das Elternzeitverlangen erfordert die strenge Schriftform iSv. § 126 Abs. 1 BGB. Es muss deshalb von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ein Telefax oder eine E-Mail wahrt die von § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG vorgeschriebene Schriftform nicht und führt gemäß § 125 Satz 1 BGB zur Nichtigkeit der Erklärung. Allerdings kann sich ein Arbeitgeber aufgrund der Besonderheiten des konkreten Falls treuwidrig verhalten, indem er sich darauf beruft, das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG sei nicht gewahrt (§ 242 BGB). Weiterlesen

OLG Hamm: Elternwille bestimmt Religionszugehörigkeit des Kindes

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.05.2016

Rechtskräftiger Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.03.2016 (2 UF 223/15)

Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch dann verbindlich, wenn das Kind – nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamtes – in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist dann nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 29.03.2016 in einer vom Amtsgericht – Familiengericht – Dorsten in erster Instanz entschiedenen Familiensache beschlossen und damit den Antrag des Vormundes, die römisch-katholische Erziehung des Kindes zu genehmigen, zurückgewiesen. Weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 23/2016 vom 4. Mai 2016

Beschluss vom 23. März 2016 1 BvR 184/13

Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und damit die große Bedeutung der persönlichen richterlichen Anhörung im Betreuungsverfahren erneut hervorgehoben. Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern stellt auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar. Weiterlesen

BGH: Familienunterhalt bei Heimunterbringung eines Ehegatten

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2016 – XII ZB 485/14

1. Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente.

2. Ein solcher Unterhaltsanspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Der dem Unterhaltsschuldner mindestens zu belassende Eigenbedarf kann in zulässiger Weise nach dem in der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien der Oberlandesgerichte ausgewiesenen sogenannten eheangemessenen Selbstbehalt bemessen werden.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

AG München: Eine Überbelegung der Wohnung berechtigt den Vermieter zur ordentlichen Kündigung, auch wenn die eigenen Kinder des Mieters der Grund für die Überbelegung sind

Quelle: Pressemitteilung Nr 32/16 des AG München vom 22.04.2016

Rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 29.04.2015, Aktenzeichen 415 C 3152/15

Der Beklagte mietete vom Kläger mit Vertrag vom 10.02.2011 eine Erdgeschoßwohnung in der Mühlhauserstraße in München an mit einem Wohnraum, einer Küchenzeile, einem Bad mit Toilette und einem Kellerabteil. Im Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten: „Aufgrund der geringen Größe der Wohnung ist der Mieter nicht berechtigt, eine weitere Person auf Dauer in die Wohnung aufzunehmen, soweit es sich hierbei nicht um die Ehefrau des Mieters bzw. den Ehemann der Mieterin handelt.“ Die Wohnfläche beträgt 25,88 Quadratmeter, darauf entfallen auf den Wohnraum etwa 16 Quadratmeter. Die Miete beträgt 270 Euro zuzüglich 80 Euro Betriebskostenvorschuss. In der Wohnung lebten dann tatsächlich vier Personen, der Beklagte mit seiner Ehefrau und seinen 2010 und 2013 geborenen Kindern. Weiterlesen