Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nr. 12 vom 08.03.2021 – Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.07.2020 – 6 O 5935/19
Ehefrau gibt Zugangsdaten für Online-Banking an Ehemann: kein automatischer Schadensersatzanspruch der Bank
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Weitergabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen (wie z. B. PIN) an den Ehemann einem Ausgleichsanspruch gegen die Bank entgegensteht, wenn es auf dem Konto zu einem Phishing-Vorgang gekommen ist.
Die Klägerin unterhielt bei der Beklagten – einer Bank – ein Wertdepotkonto. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten war unter anderem geregelt, dass personalisierte Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und Authentifizierungselemente vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren sind. Die Klägerin hatte die Verwaltung des Kontos ihrem Ehemann übertragen. Schon beim Eröffnungsantrag hatte sie ausschließlich dessen E-Mail-Adresse angegeben. Die Übermittlung der TANs per SMS erfolgte ausschließlich auf ein durch den Ehemann der Klägerin genutztes Mobiltelefon. Beim Eröffnungsantrag für das Konto war bereits ausschließlich die Handynummer des Ehemanns hinterlegt worden. Die Klägerin hatte der Beklagten allerdings nicht mitgeteilt, dass das Konto durch ihren Ehemann verwaltet werden würde.
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